Gastflieger dürfen den Flugplatz nur in Begleitung eines ordentlichen Mitgliedes des Modellbauvereines Ikarus Enns benutzen.
Sollte sich kein Mitglied des Vereines bereit erklären die Betreuung des Gastfliegers zu übernehmen, so ist KEIN Gastfliegen möglich.
Jeder Gastflieger hat einmal jährlich mit dem aufliegenden Formular zu bestätigen, dass er einen gültigen Aero-Club-Ausweis der Sektion Modellflug, einen gültigen Drohnenführerschein sowie eine gültige Registrierung bei der Austro Control besitzt und die Bestimmungen gemäß Artikel 16 der EU-Drohnenverordnung kennt und einhält. Die entsprechenden Nachweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Jeder Flug des Gastpiloten ist in das Flugbuch einzutragen.
Die Benützung des Modellflugplatzes durch Gastpiloten ist je Gastpilot auf maximal drei Tage pro Kalenderjahr beschränkt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind offizielle Veranstaltungen des Vereins.
Der Flugbetrieb mit turbinenbetriebenen Modellen ist für Gastflieger grundsätzlich untersagt.
Die Flugbetriebszeiten sind entsprechend der Flugplatzordnung strikt einzuhalten.
Der Vorstand behält sich außerdem das Recht vor, für Modelle mit zu hoher Lärmentwicklung ein Flugverbot aussprechen zu können.

