Zugelassene Frequenzen für Modellflug in Österreich( wird durch die 2,4 Ghz Technik schon weniger)

Im Modellfliegermagazin sind in der Vergangenheit Berichte über die erlaubten Frequenzen in Kurzkommentaren erschienen. Einige Berichte in ausländischen Modellfachzeitschriften haben auch über dieses Thema berichtet und trugen dazu bei, die unterschiedlichen Frequenzen für Modellflug auf internationaler Ebene darzustellen. Für all jene Kollegen, die noch nicht genau über die freigegebenen Frequenzen Bescheid wissen, soll folgende Gesamtübersicht als Orientierungshilfe dienen.

Frequenzen im 35 MHz Band ausschließlich für Flugmodelle:

Frequenzteilbereich
Kanal-Nr.
Frequenzteilbereich
Kanal-Nr.
35,000
260
35,110
71
35,010
61
35,120
72
35,020
62
35,130
73
35,030
63
35,140
74
35,040
64
35,150
75
35,050
65
35,160
76
35,060
66
35,170
77
35,070
67
35,180
78
35,080
68
35,190
79
35,090
69
35,200
80
35,100
70
35,210
281
 
 
35,220
282

Genehmigt durch BGBl. II - Ausgegeben am 09. Oktober 1998 -Nr. 364/Seite 2603
Generelle Bewilligung:BGBl. II Nr. 98/2001 idgF (neu)BGBl. II Nr. 85/1998 idgF (alt)

Nutzungsbedingungen und Bemerkungen:

Kanalabstand: 10 kHz; maximal: ERP 0,1 W;
CEPT-Empfehlung ERC/REC 70-03, Annex 8b u. 8a;
Funkschnittstellen LD 010 (neu), Zulassungsvorschrift FTV523 (alt)
 
Frequenzen im 40 MHz Band für Modellbau:
Frequenzteilbereich
Kanal-Nr.
Frequenzteilbereich
Kanal-Nr.
40,665
50
40,685
52
40,675
51
40,695
53

Genehmigt durch BGBl. II - Ausgegeben am 09. Oktober 1998 -Nr. 364/Seite 2607
Generelle Bewilligung: BGBl. II Nr. 98/2001 idgF (neu) BGBl. II Nr. 85/1998 idgF (alt)


Nutzungsbedingungen und Bemerkungen:

Kanalabstand: 10 kHz; maximal: ERP 0,1 W; CEPT-Empfehlung ERC/REC 70-03,
Annex 8b u. 8a; Funkschnittstellen LD 010 (neu), Zulassungsvorschrift FTV523 (alt)

Wie schon berichtet ist das B-Band in Österreich nicht zugelassen, trotzdem benützen einige Modellflugpiloten dieses Frequenzband. Bei größeren Personen- und Sachschäden, die gerichtsanhängig werden, kann es zu großen Problemen mit der Versicherung kommen, da Sachverständige vom Gericht beigezogen werden können. Nach wie vor kommt es zu Schadensfällen, die durch Doppeltfrequenzbelegung verursacht werden. Bevor ein Pilot seinen Sender einschaltet, ist er verpflichtet (Sorgfaltspflicht) sich davon zu überzeugen, ob sein Kanal bereits belegt ist. Auf Modellflugplätzen ist dies durch eine vorhandene Frequenztafel geregelt. Probleme gibt es vor allem beim Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen z. B. beim Hangflug. Bitte achtet darauf, dass alle sicherheitsrelevanten Regeln eingehalten werden! Die Verwendung der erlaubten Frequenzen ist aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen daher unbedingt einzuhalten.

Zusätzliche Informationen