- Flugbetrieb wochentags ab 8.00 Uhr, sonn- und feiertags ab 9.00 Uhr.
- Voraussetzung für das Betreiben von Flugmodellen ist das Mitführen der Flugberechtigungskarte. Bevor ein Flugmodell in Betrieb genommen wird, ist mit der Flugberechtigungskarte eine Frequenzkarte von der Frequenztafel zu entnehmen und gut sichtbar am Sender zu befestigen. Die Flugberechtigungskarte wird während dieser Zeit in der Frequenztafel deponiert und nach Beendigung eines Fluges wieder gegen die Frequenzkarte ausgetauscht .Ausgenommen sind Flugmodelle, die mit 2,4 GHZ- Anlagen betrieben werden.
- Das Fliegen mit Verbrennungsmotoren ohne wirksamen Schalldämpfer ist verboten.
- Beim Betreiben von Turbinenflugmodellen ist bei trockenen Feldern besondere Vorsicht walten zu lassen.
- Das Betreten des Flugfeldes, der Manövrierflächen und der eingezäunten Abstellflächen ist für Zuschauer verboten.
- Das Überfliegen von Sperrzonen, landwirtschaftlichen Flächen, auf denen gearbeitet wird und des gesamten Sektors südlich der Startbahn ist verboten.
- Für Schäden jeglicher Art, verursacht durch Flugmodelle, übernimmt der Verein keinerlei Haftung.
- Den Anweisungen des Platzwartes und der Vereinsorgane ist Folge zu leisten. Diese sind auch berechtigt Platzverweise auszusprechen. Bei Arbeiten auf dem Fluggelände ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verantwortlichen ein Flugbetrieb erlaubt.
- Die Benützung der Anlage durch Gäste ist kostenfrei und nur im Beisein eines Vereinsmitgliedes gestattet. Es ist dem Vereinsmitglied ein gültiger Versicherungsschutz vorzuweisen. Als Gast gilt der jenige, der seit 5 Jahren kein Mitglied des Modellflugvereines ASKÖ IKARUS-ENNS ist. Die Benützung gilt für 3 Tage pro Jahr. Ausgenommen sind Veranstaltungen des Vereines.
- Für die ordnungsgemäße Behandlung und Reinhaltung der gesamten Anlage ist jeder Benützer verantwortlich.
- Kaputte Modelle dürfen am Fluggelände nicht entsorgt werden!
Der Vorstand




